Fahrzeugdaten werden zunehmend erfasst und verarbeitet, was Fragen zum Datenschutz aufwirft. Die europäische Gesetzgebung, insbesondere die Allgemeine Sicherheitsverordnung (GSR) und UNECE-Regulierungen, legt Rahmenbedingungen für die Erhebung und Nutzung dieser Daten fest, um die Privatsphäre der Fahrer zu schützen.
Was sind vernetzte Fahrzeugdaten?
Vernetzte Fahrzeuge generieren eine Vielzahl von Daten. Dazu gehören Telemetriedaten wie Geschwindigkeit, Standort, Bremsverhalten und Beschleunigung, aber auch Systemdaten zur Fahrzeugdiagnose und zum Zustand von Komponenten. Moderne Fahrzeuge können zudem Informationen über die Nutzung von Infotainmentsystemen, Klimaanlage und sogar die Belegung von Sitzen erfassen. Diese Daten werden über verschiedene Schnittstellen gesammelt, darunter interne Fahrzeugnetzwerke, Mobilfunkverbindungen und GPS. Die Übertragung erfolgt oft in Echtzeit an Hersteller, Dienstleister oder Infrastrukturbetreiber.
Wie schützt die Gesetzgebung die Privatsphäre?
Die Allgemeine Sicherheitsverordnung (EU) 2019/2144 schreibt für neue Fahrzeugtypen ab Juli 2022 und für alle Neufahrzeuge ab Juli 2024 eine Reihe von Systemen vor, die Daten generieren. Dazu gehören beispielsweise intelligente Geschwindigkeitsassistenten (ISA), Notbremsassistenten und Spurhalteassistenten. Diese Systeme sind darauf ausgelegt, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Verordnung selbst enthält jedoch keine spezifischen Bestimmungen zum Datenschutz. Hier greifen die allgemeinen Datenschutzgrundsätze der EU, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die DSGVO verlangt, dass personenbezogene Daten nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden dürfen. Für die Verarbeitung ist eine Rechtsgrundlage erforderlich, beispielsweise die Einwilligung der betroffenen Person, die Erfüllung eines Vertrags oder ein berechtigtes Interesse. Fahrzeugdaten, die direkt oder indirekt einer Person zugeordnet werden können, fallen unter die DSGVO. Dies betrifft beispielsweise Standortdaten, die eine Bewegungsprofilierung ermöglichen.
Ein Beispiel für eine gesetzlich vorgeschriebene Datenübertragung ist das eCall-System. Seit dem 31. März 2018 müssen alle neuen Pkw- und leichten Nutzfahrzeugmodelle in der EU mit einem automatischen Notrufsystem ausgestattet sein. Im Falle eines schweren Unfalls sendet eCall automatisch Daten wie den genauen Standort des Fahrzeugs, die Fahrtrichtung und die Art des Kraftstoffs an die nächstgelegene Notrufzentrale 112. Diese Datenübertragung ist auf das absolute Minimum beschränkt, das für die Notfallhilfe erforderlich ist. Die Europäische Kommission betont, dass das System nur bei einem Unfall aktiviert wird und keine dauerhafte Überwachung der Fahrzeugbewegungen stattfindet.
Welche Daten werden für Fahrassistenzsysteme verwendet?
Fahrassistenzsysteme (FAS) wie Spurhalteassistenten, adaptive Geschwindigkeitsregler oder automatische Notbremssysteme nutzen Sensordaten, um die Umgebung des Fahrzeugs zu erfassen und den Fahrer zu unterstützen. Die UNECE-Regulierung Nr. 171, die sich auf Fahrerassistenzsysteme konzentriert, legt technische Anforderungen an diese Systeme fest. Euro NCAP bewertet die Leistung dieser Systeme im Rahmen seiner Sicherheitsprotokolle.
Diese Systeme verarbeiten Daten von Kameras, Radarsensoren und Ultraschallsensoren. Beispielsweise erfasst ein Spurhalteassistent Kamerabilder, um Fahrbahnmarkierungen zu erkennen. Ein adaptiver Geschwindigkeitsregler nutzt Radardaten, um den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu messen. Diese Daten werden in der Regel lokal im Fahrzeug verarbeitet und dienen dem unmittelbaren Betrieb des Systems. Eine dauerhafte Speicherung oder Übertragung dieser Rohdaten an Dritte ist für die Funktion der Assistenzsysteme in der Regel nicht erforderlich. Hersteller können jedoch aggregierte und anonymisierte Daten nutzen, um die Leistung ihrer Systeme zu verbessern oder neue Funktionen zu entwickeln.
Wie können Fahrer ihre Datenhoheit ausüben?
Die Möglichkeit, die eigenen Fahrzeugdaten zu kontrollieren, variiert je nach Hersteller und Fahrzeugmodell. Viele moderne Fahrzeuge bieten im Infotainmentsystem oder über eine zugehörige Smartphone-App Einstellungen zur Datenfreigabe. Hier können Fahrer oft auswählen, welche Daten sie mit dem Hersteller oder Drittanbietern teilen möchten. Dies kann die Freigabe von Standortdaten für Navigationsdienste, die Übermittlung von Fahrdaten für Versicherungsrabatte oder die Weitergabe von Diagnosedaten für vorausschauende Wartung umfassen.
Es ist wichtig, die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise des Fahrzeugherstellers sorgfältig zu lesen. Diese Dokumente erläutern, welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck sie verarbeitet werden und an wen sie weitergegeben werden. Bei der Konfiguration eines neuen Fahrzeugs oder der Aktivierung von Online-Diensten sollten Fahrer bewusst entscheiden, welchen Datenverarbeitungen sie zustimmen.
Einige Fahrzeuge bieten auch die Möglichkeit, bestimmte Konnektivitätsfunktionen vollständig zu deaktivieren. Dies kann jedoch den Funktionsumfang des Fahrzeugs einschränken, beispielsweise durch den Verlust von Echtzeit-Verkehrsinformationen oder Over-the-Air-Updates.
Überprüfung der Datenverarbeitung im Fahrzeug
Um die Kompatibilität von Datenschutzpräferenzen mit den Fahrzeugfunktionen zu überprüfen, sollten Käufer und Fahrer die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs konsultieren. Dort sind in der Regel detaillierte Informationen zu den Konnektivitätsfunktionen, den gesammelten Daten und den Einstellmöglichkeiten zu finden. Auch die offiziellen Websites der Fahrzeughersteller stellen oft umfassende Datenschutzrichtlinien und FAQs zur Verfügung.
Ein hypothetisches Beispiel: Ein Fahrer, der von Berlin nach Hamburg fährt, möchte nicht, dass seine genaue Route dauerhaft gespeichert oder an Dritte weitergegeben wird. Er kann in den Fahrzeugeinstellungen prüfen, ob die Standortverfolgung für Navigationsdienste deaktiviert werden kann, ohne die grundlegende Navigationsfunktion zu beeinträchtigen. Möglicherweise wird die Route dann nur temporär für die Routenführung verwendet und nicht dauerhaft mit einem persönlichen Profil verknüpft. Wenn der Fahrer eine App des Herstellers nutzt, sollte er auch die Datenschutzeinstellungen dieser App überprüfen, da diese oft zusätzliche Daten sammeln kann.
Es ist ratsam, regelmäßig die Einstellungen im Fahrzeug und in den zugehörigen Apps zu überprüfen, da Hersteller Updates bereitstellen können, die neue Funktionen oder Datenverarbeitungen einführen. Bei Unklarheiten oder dem Wunsch nach detaillierteren Informationen können sich Fahrer auch direkt an den Kundendienst des Fahrzeugherstellers wenden.
Grenzen des Datenschutzes und zukünftige Entwicklungen
Trotz der bestehenden Regulierungen gibt es Grenzen beim Schutz der Privatsphäre im vernetzten Auto. Einige Daten sind für den sicheren und funktionsfähigen Betrieb des Fahrzeugs unerlässlich und können daher nicht vollständig deaktiviert werden. Das eCall-System ist ein Beispiel hierfür, da es im Notfall Leben retten kann.
Die Entwicklung autonomer Fahrfunktionen wird die Menge und Komplexität der gesammelten Daten weiter erhöhen. Fahrzeuge, die autonom fahren, müssen ihre Umgebung kontinuierlich und detailliert erfassen, um sich sicher im Verkehr bewegen zu können. Dies umfasst die Erkennung von Fußgängern, anderen Fahrzeugen, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen. Die Verarbeitung dieser Daten erfordert leistungsstarke Computersysteme im Fahrzeug und möglicherweise eine Anbindung an Cloud-Dienste.
Die Diskussion über den Zugriff auf Fahrzeugdaten und die Kontrolle darüber ist noch nicht abgeschlossen. Es wird erwartet, dass zukünftige Gesetzgebungen und technische Standards weitere Rahmenbedingungen schaffen werden, um die Balance zwischen Innovation, Sicherheit und Datenschutz zu gewährleisten. Fahrer sollten sich aktiv über diese Entwicklungen informieren und ihre Rechte als Datensubjekte wahrnehmen.



