Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den Weg der Autohersteller zu den CO2-Zielen ab 2035 flexibler zu gestalten. Die erforderliche Reduzierung der durchschnittlichen Auspuffemissionen soll von 100 auf 90 Prozent sinken. Die verbleibenden 10 Prozent könnten durch CO2-ärmeren Stahl aus der Europäischen Union sowie durch Gutschriften für E-Fuels und Biokraftstoffe ausgeglichen werden.

Produktion eines Elektroautos in einem Bild der Europäischen Kommission Offizielles Bild der Europäischen Kommission, „Electric car production – France“. Es illustriert das Thema; für die Nutzung gelten die Bedingungen des Kommissionsportals.

Das wäre eine wichtige Änderung, ist aber noch kein neues Gesetz. Die derzeit geltende Regelung sieht für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab 2035 eine Reduzierung der durchschnittlichen Auspuffemissionen um 100 Prozent vor. Der Vorschlag muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU beraten und beschlossen werden.

Es geht um den Flottendurchschnitt

Die EU-Vorgaben beziehen sich auf den Durchschnitt der Neuwagenflotte eines Herstellers. Nicht jedes einzelne Fahrzeug muss denselben Antrieb haben, doch der Flottenwert bleibt sehr anspruchsvoll. Bei einem Ziel von 90 Prozent könnten bestimmte Hybrid- oder Verbrennerfahrzeuge weiter angeboten werden, wenn die Flotte die endgültigen Bedingungen erfüllt und die vorgesehenen Ausgleichsmechanismen angewendet werden.

Das wäre keine unbegrenzte Erlaubnis für Benzin- oder Dieselautos nach 2035. Der endgültige Text muss festlegen, welche Gutschriften anerkannt werden, wie der Stahl geprüft wird, welche Kraftstoffe zählen und wie eine doppelte Anrechnung verhindert wird.

Das Faktenblatt der Kommission nennt Batterieautos, Wasserstofffahrzeuge, Plug-in-Hybride, Fahrzeuge mit Range Extender, Mildhybride und bestimmte Verbrenner mit erneuerbaren Kraftstoffen. Diese Aufzählung beschreibt die Optionen des Vorschlags und garantiert nicht, dass jede Technik auf jedem Markt verfügbar bleibt.

Stahl und Kraftstoffe als Ausgleich

Der verbleibende Teil könnte durch emissionsärmeren Stahl aus der EU oder durch Gutschriften für E-Fuels und Biokraftstoffe ausgeglichen werden, die den europäischen Nachhaltigkeits- und Emissionsregeln entsprechen. Damit verbindet die Kommission die Autoregulierung mit der Stahlindustrie und der Produktion erneuerbarer Kraftstoffe.

Ein Auto mit CO2-Ausstoß am Auspuff wird dadurch nicht zu einem Fahrzeug ohne Auspuffemissionen, dass der Hersteller einen Stahl- oder Kraftstoffkredit nutzt. Direkte Fahrzeugemissionen und zulässiger Flottenausgleich sind unterschiedliche Größen. Die spätere Verbraucherinformation muss diesen Unterschied verständlich machen.

Der industrielle Hintergrund

Die Kommission begründet das Paket mit dem wirtschaftlichen und technologischen Druck auf die Branche. Hersteller investieren in Batterien, Software, Werke und Lieferketten, während sich die Nachfrage nach Elektroautos von Land zu Land unterscheidet. Preise, private Ladepunkte, Firmenwagenregelungen und Finanzierung beeinflussen das Tempo der Umstellung.

Das Automobilpaket umfasst außerdem sauberere Unternehmensflotten, neue Informationen zu Fahrzeugemissionen, eine Batteriestrategie und administrative Vereinfachungen. Die Kommission nennt 1,8 Milliarden Euro für eine vollständig europäische Batteriewertschöpfungskette.

Für 2025, 2026 und 2027 gibt es bereits eine befristete Flexibilität. Die Einhaltung der Vorgaben kann über den Durchschnitt der drei Jahre bewertet werden, statt jedes Jahr einzeln. Diese Regel ändert das Ziel für 2035 nicht automatisch.

Welche Rolle Hybride behalten könnten

Wenn der Vorschlag angenommen wird, könnten Plug-in-Hybride und andere Hybridmodelle weiter angeboten werden. Ihr tatsächlicher Vorteil hängt aber von der Nutzung und vom Laden ab. Ein regelmäßig geladener PHEV kann deutlich weniger ausstoßen als ein Fahrzeug, das fast immer mit leerer Batterie fährt. Auch Verbrenner mit E-Fuels hängen davon ab, ob zertifizierte Kraftstoffe in ausreichender Menge verfügbar sind.

Batterieelektrische Autos blieben trotzdem zentral. Ein Flottendurchschnitt mit 90 Prozent weniger Auspuffemissionen würde weiterhin viele Fahrzeuge ohne Auspuffemissionen erfordern. Der Vorschlag lockert also den Weg zum Ziel, beendet aber nicht die Elektrifizierung.

Für Käufer sind die Flottenregeln keine endgültige Liste der Modelle, die ab 2035 zugelassen werden. Typgenehmigung, nationale Steuern, Firmenwagenförderung, Kosten und die Strategie der Marken bleiben entscheidend. Eine endgültige Modellliste oder eine abschließende Preisprognose gibt es noch nicht.

Das Verfahren ist offen

Parlament und Rat können den Kommissionsvorschlag ändern. Zeitplan und technische Kriterien sind noch nicht abgeschlossen. Es wäre daher falsch zu sagen, die EU habe das Ziel emissionsfreier Neuwagen ab 2035 bereits gestrichen.

Fest steht: Die 100-Prozent-Regel gilt weiterhin, die Kommission schlägt 90 Prozent vor, und die übrigen 10 Prozent sollen über CO2-ärmeren EU-Stahl und erneuerbare Kraftstoffe ausgeglichen werden. Offen bleiben das Kreditsystem, technische Definitionen, das Inkrafttreten und das tatsächliche Angebot der Hersteller.

Für Deutschland und andere große Automobilmärkte dürfte die Ausgestaltung der Credits besonders wichtig sein. Sie entscheidet, ob Hersteller die Übergangszeit für Investitionen in Batterien nutzen können oder ob die zusätzliche Flexibilität vor allem bestehende Verbrennerprogramme verlängert. Auch die Verfügbarkeit von Ladepunkten und der Preis elektrischer Fahrzeuge bleiben unabhängig vom Gesetz wichtige Faktoren für Käufer.

Die Kommission beschreibt den Vorschlag als Verbindung von Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit. Ob diese Balance funktioniert, hängt jedoch von der Kontrolle der Kompensationen und von der tatsächlichen Emissionsintensität der verwendeten Materialien und Kraftstoffe ab. Erst der verabschiedete Rechtstext wird zeigen, wie weit die Ausnahmen reichen.

Quellen