Im Oktober gibt es noch keine Entscheidung
Die erwartete Abstimmung der Europäischen Union über eine Zulassung von Tesla FSD Supervised im gesamten Binnenmarkt wird verschoben. Auf der Tagesordnung für die Sitzung des Technical Committee on Motor Vehicles am 6. Oktober steht nur die Fortsetzung der Gespräche über den niederländischen Antrag nach Artikel 39. Eine Abstimmung ist nicht aufgeführt. Die nächste mögliche Gelegenheit für eine Entscheidung ist die Sitzung im Dezember.
Die Verschiebung bedeutet keine Ablehnung. Das europäische Verfahren hat die Entscheidungsphase noch nicht erreicht. Tesla hatte den 6. Oktober als möglichen Abstimmungstermin genannt, doch die veröffentlichte Tagesordnung sieht 25 Minuten für weitere Beratungen vor. Mitgliedstaaten können zusätzliche technische Daten oder andere Bedingungen verlangen, sodass sich der Zeitplan erneut ändern kann.
FSD Supervised ist kein autonomes Fahren
FSD Supervised erlaubt nicht, ein Auto ohne menschliche Überwachung fahren zu lassen. Europäische Behörden ordnen das System als Fahrerassistenz der SAE-Stufe 2 ein. Wenn es aktiviert ist, kann es unter anderem lenken, beschleunigen, bremsen und die Spur wechseln. Der Fahrer muss aufmerksam bleiben und jederzeit sofort die Kontrolle übernehmen können.
Die finnische Verkehrsbehörde Traficom erklärte, dass die Software einen größeren Teil der Fahraufgabe übernimmt als viele bisherige Systeme. Die Verantwortung bleibt trotzdem beim Fahrer. Das System kann unerwartete Manöver ausführen, und Tesla beschreibt die Funktion im Handbuch als frühe Zugangsoption, die besonders vorsichtig verwendet werden muss.
Die Geschwindigkeitsregelung ist ein wichtiger Streitpunkt. Traficom untersuchte die Funktionen contextual speed und speed offset. Das System kann seine Geschwindigkeit an den Verkehr anpassen, wenn das erkannte Limit unsicher ist. Außerdem kann ein Offset von bis zu 50 Prozent über dem erkannten Limit gewählt werden. Die Behörden prüfen, ob dieses Verhalten mit den Verkehrsregeln und der Überwachungspflicht des Fahrers vereinbar ist.
Die niederländische Genehmigung startete das Verfahren
Die niederländische Fahrzeugbehörde RDW erteilte FSD Supervised am 10. April 2026 eine vorläufige Typgenehmigung. Das Verfahren ist für neue Technologien vorgesehen, die nicht vollständig in die bestehenden Anforderungen passen, wenn der Antragsteller mindestens ein gleichwertiges Sicherheitsniveau nachweist.
RDW überprüfte Teslas Daten und bewertete, ob sie vollständig, überprüfbar und korrekt waren. Die Behörde verglich Daten von Fahrzeugen mit FSD Supervised mit Daten von Tesla-Modellen ohne das System, die den europäischen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Zusätzlich führte RDW eigene Tests auf Prüfgeländen und öffentlichen Straßen durch.
Nach Angaben der Behörde umfassten die Prüfungen mehr als 3.000 Stunden und über 1.000 Fahrten in komplexem Stadtverkehr, auf verschiedenen Straßentypen und bei unterschiedlichen Wetterbedingungen. Die Bewertung stützte sich außerdem auf Daten aus 1,8 Millionen in Europa gefahrenen Kilometern mit aktivem FSD Supervised.
RDW überwacht das System auch nach der Genehmigung weiter. Die vorgeschriebene Berichtshäufigkeit wurde vorübergehend von jährlich auf monatlich erhöht. In der Erklärung vom Juni teilte die Behörde mit, dass fast 40.000 mit FSD Supervised ausgestattete Teslas in den Niederlanden rund 24 Millionen Kilometer gefahren seien, ohne dass in dieser Mitteilung relevante Vorfälle genannt wurden.
Warum die EU abstimmen muss
Die niederländische Typgenehmigung gilt nicht automatisch in allen EU-Staaten. Der Antrag wird vom Technical Committee on Motor Vehicles geprüft, in dem Vertreter der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission sitzen. Für eine EU-weite Genehmigung ist eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 15 der 27 Mitgliedstaaten erforderlich, die 65 Prozent der Bevölkerung vertreten.
Einzelne Länder können die niederländische Genehmigung vor einer EU-Abstimmung anerkennen. Das tschechische Verkehrsministerium teilte am 21. September mit, die vorläufige Genehmigung nach mehreren Monaten technischer Prüfung und Beratung anerkannt zu haben. Es betonte, dass FSD Supervised ein SAE-Level-2-System ist und der Fahrer verantwortlich bleibt.
Finnland führt eine eigene Prüfung durch. Traficom untersuchte Überholvorgänge auf kurvigen Straßen und bei Höhenunterschieden, rutschige Oberflächen und die Möglichkeit des Fahrers, schnell einzugreifen. Die Behörde wies außerdem darauf hin, dass die aktuelle Gesetzgebung ein integriertes End-to-End-System nicht vollständig abdeckt.
Geschwindigkeitslimits bleiben umstritten
Mehrere Staaten haben Fragen dazu gestellt, ob das System ein erkanntes Limit überschreiten kann. Schweden gehört zu den Ländern, die Bedenken gegen die Funktion speed offset geäußert haben. Staaten, die die niederländische Genehmigung anerkannt haben, betonen weiterhin die Pflicht des Fahrers, Verkehrsregeln einzuhalten.
Das Problem ist praktisch relevant. Ein Level-2-System kann Lenkung und Geschwindigkeit zeitweise steuern, doch der Nutzer muss die Straße weiter beobachten. Wenn die Software ein Schild oder den Verkehrskontext falsch interpretiert, muss der Fahrer das Verhalten korrigieren. Die Behörden prüfen daher, ob die Fahrerüberwachung die Risiken der komplexeren Software ausreichend begrenzt.
Die Bedeutung für Tesla
Tesla hält die FSD-Genehmigung für wichtig, um die Verkäufe in Europa zu steigern. Das Unternehmen versucht Marktanteile zurückzugewinnen, während chinesische Elektroautohersteller ihre Präsenz ausbauen. Ein breiterer Zugang zur Software könnte in Ländern mit bisher national begrenzter Genehmigung ein Verkaufsargument sein.
Die Verschiebung verändert die heutige Rechtslage nicht. In Staaten, die die niederländische Genehmigung nicht anerkannt und keine eigene Entscheidung getroffen haben, ist das System nicht automatisch erlaubt, nur weil ein EU-Verfahren läuft. Auch nach einer positiven Abstimmung gelten die Fahrerüberwachung und nationale Verkehrsregeln weiter.
Wie es weitergeht
Die Tagesordnung für den 6. Oktober sieht weitere Beratungen vor, aber keine endgültige Entscheidung. Dezember ist die nächste mögliche Abstimmungsrunde, ohne dass der Ausschuss dann zwingend votieren muss. Die Staaten können zusätzliche Daten oder geänderte Bedingungen verlangen oder das Verfahren erneut verschieben.
Tesla verfügt damit in mehreren europäischen Ländern über nationale Anerkennungen, aber noch nicht über eine automatische Genehmigung für die gesamte Union. FSD Supervised bleibt eine Fahrerassistenz, bei der der Mensch verantwortlich ist. Die verschobene Abstimmung bestätigt noch keinen vollständigen europäischen Rollout.



