General Motors hat sich mit den Behörden von 35 US-Bundesstaaten und dem District of Columbia auf einen Vergleich zum Umgang mit Fahrdaten geeinigt. Die am 29. Oktober 2026 bekannt gegebene Vereinbarung sieht Zahlungen im Gegenwert von rund 196,9 Millionen Euro vor. Außerdem muss GM genauer regeln, wie Kunden der Datenerfassung zustimmen und wie Händler die Anmeldung zu vernetzten Diensten durchführen.
Die Euroangabe ist eine unverbindliche Umrechnung zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank vom 30. Oktober. Maßgeblich bleibt die im amerikanischen Dokument festgelegte Zahlungsverpflichtung. Das Geld wird auf die beteiligten Behörden verteilt. Der von Oregon veröffentlichte Text enthält kein Antragsverfahren, durch das jeder betroffene Fahrer automatisch eine persönliche Entschädigung erhält.
Welche Informationen die Behörden beanstanden
Im Mittelpunkt stehen OnStar und dessen frühere Funktion Smart Driver. Nach der Klageschrift aus Oregon führte GM Smart Driver 2015 ein und bewarb den Dienst als Möglichkeit, die eigenen Fahrgewohnheiten besser einzuschätzen und sicherer zu fahren. Die Behörden werfen dem Unternehmen vor, identifizierbare Informationen zugleich an Datenvermittler verkauft zu haben, deren Berichte für Versicherungsprodukte bestimmt waren.
Die Klageschrift nennt starkes Bremsen, kräftiges Beschleunigen, abrupte Kurvenfahrt, das Überschreiten einer festgelegten Geschwindigkeitsschwelle, die Nutzung des Sicherheitsgurts und Nachtfahrten. Hinzu kamen Zeitangaben und Dauer der jeweiligen Fahrten. Gesondert beschreibt das Dokument die Erfassung präziser Standortdaten durch OnStar, verknüpft etwa mit Namen, Anschriften und Fahrzeugidentifikationsnummern.
Dabei unterschieden sich die Verträge mit den Empfängern. Laut Klageschrift erhielt LexisNexis präzise Standortinformationen, während der Vertrag mit Verisk deren Übermittlung ausdrücklich ausschloss. Es wäre deshalb ungenau, beiden Vermittlern sämtliche Datenkategorien gleichermaßen zuzuschreiben. Die Behörden beschreiben Berichte und Fahrerbewertungen, die anschließend an Versicherer verkauft wurden.
Einige Versicherungen hätten diese Informationen teilweise zur Festlegung ihrer Beiträge verwendet und Prämien in bestimmten Fällen erhöht. Daraus folgt nicht, dass jeder angemeldete Kunde mehr bezahlte. Die veröffentlichten Unterlagen beziffern weder eine einheitliche Beitragserhöhung noch den individuellen Schaden jedes Fahrers. Gegenstand des Vergleichs sind die bestrittenen Praktiken bei Erfassung, Einwilligung und Weitergabe.
Warum die Anmeldung beim Händler relevant ist
Die von Oregon und Washington geleitete Untersuchung befasste sich auch mit dem Fahrzeugkauf. Die meisten Smart-Driver-Anmeldungen erfolgten im Autohaus über einen gemeinsamen Ablauf mit der Registrierung für OnStar. Nach Darstellung der Generalstaatsanwälte akzeptierten Händlerbeschäftigte in vielen Fällen Bedingungen im Namen der Käufer, ohne deren Zustimmung einzuholen.
Oregon beschreibt zudem finanzielle Anreize für möglichst viele Aktivierungen. Verkaufsmitarbeiter erhielten Boni, die teilweise von der Zahl der Anmeldungen für vernetzte Dienste abhingen. Händler wurden anhand ihrer Anmeldezahlen eingestuft. Die neuen Anforderungen betreffen deshalb auch Schulungen und die Kontrolle des tatsächlichen Verhaltens im Autohaus, nicht nur den Wortlaut einer Datenschutzerklärung.
Ein weiterer Vorwurf betrifft mehr als 370.000 Fahrer. Die OnStar-App habe ihnen fälschlich angezeigt, dass sie nicht bei Smart Driver angemeldet seien, obwohl GM ihre Daten erfasste und verkaufte. Anschließend habe GM diese Kunden ohne Erklärung des Fehlers aus dem Programm entfernt. Bereits übermittelte Informationen seien bei Vermittlern und Versicherern verblieben, berichten die Behörden.
Einwilligung durch eine eigene Entscheidung
Der Text aus Oregon verlangt eine klare bestätigende Handlung, die eine freiwillige, konkrete, informierte und eindeutige Entscheidung ausdrückt. Allgemeine Nutzungsbedingungen, die die Verarbeitung von Fahrdaten mit sachfremden Informationen vermischen, reichen dafür nicht aus. Auch Schweigen, Untätigkeit und vorausgewählte Kästchen erfüllen die festgelegte Definition nicht.
Voneinander unabhängige Dienste oder Funktionen benötigen jeweils eine gesonderte Einwilligung. Der Vergleich enthält jedoch begrenzte Ausnahmen, beispielsweise für die Übermittlung an Rettungskräfte sowie bestimmte Sicherheitszwecke und gesetzliche Pflichten. Er verbietet somit nicht jede Erfassung beliebiger Daten aus einem vernetzten GM-Fahrzeug. Die konkrete Verwendung und die jeweils einschlägige Ausnahme bleiben entscheidend.
Innerhalb von 60 Tagen nach dem vorgesehenen Wirksamkeitsdatum muss GM einen Anmeldeprozess einführen, der auf einer eigenständigen Handlung des Verbrauchers beruht, etwa einer Antwort per E-Mail. Reagiert der Kunde nach der vorgesehenen Mitteilung zehn Tage lang nicht, gilt die Anmeldung bei OnStar als abgelehnt. Regelmäßige Überprüfungen sollen ungewöhnliche Anmeldemuster erkennen, die auf Verstöße von Händlern hindeuten könnten.
Das Unternehmen muss außerdem die erfassten Daten begrenzen, ein Datenschutzprogramm unterhalten und interne sowie unabhängige Bewertungen vornehmen lassen. In den Händlerschulungen ist zu vermitteln, dass Käufer die Hinweise selbst prüfen und persönlich akzeptieren müssen. Damit wird auch überprüfbar, ob die Entscheidung beim Kunden lag oder ob ein Beschäftigter sie faktisch für ihn getroffen hat.
Smart Driver wurde bereits 2024 eingestellt
GM kündigte am 24. April 2024 an, Smart Driver für seine Fahrzeuge einzustellen und die Kunden aus dem Programm abzumelden. Das Unternehmen verwies auf Rückmeldungen von Nutzern und erklärte, der Dienst sei ursprünglich zur Förderung sichererer Fahrgewohnheiten entwickelt worden. Den Datenaustausch mit LexisNexis und Verisk habe man bereits am 20. März 2024 beendet.
Daneben besteht ein separates Verfahren der Federal Trade Commission. Die US-Behörde finalisierte am 14. Januar 2026 eine Anordnung zu GM und OnStar. Für fünf Jahre untersagt sie die Weitergabe der erfassten Standort- und Fahrverhaltensdaten an Auskunfteien. Weitere Pflichten zu Transparenz und Wahlmöglichkeiten gelten während der 20-jährigen Laufzeit der Anordnung, jeweils mit den vorgesehenen Ausnahmen.
Die Laufzeiten dieser bundesweiten Anordnung dürfen nicht mit den Fristen des neuen Vergleichs gleichgesetzt werden. Beide Instrumente enthalten eigene Regelungen. Die Einstellung von Smart Driver beantwortet deshalb noch nicht, welche Rechte zur Auskunft oder Löschung in dem jeweiligen Verfahren vorgesehen sind und welche Informationen aus früheren Übermittlungen weiterhin gespeichert werden dürfen.
Gerichtlicher Status und Zugriff auf das eigene Datenpaket
Der Vergleichstext aus Oregon nennt den 30. November 2026 als Wirksamkeitsdatum. Die veröffentlichte Fassung enthält allerdings noch eine leere Zeile für die richterliche Unterschrift. Sie belegt die vereinbarten Bedingungen, bestätigt für sich genommen aber nicht, dass das Gericht den Vergleich bereits erlassen hat. GM erkennt darin weder Rechtsverstöße noch eine Haftung an.
Der Text verlangt einen leicht zugänglichen Weg, um eine Kopie der eigenen Fahrdaten und die Kategorien der Empfänger anzufordern. Solche Anfragen sind innerhalb von 45 Tagen zu bearbeiten. Für Löschungen gelten gesonderte Bestimmungen und Ausnahmen, etwa bei rechtlichen Aufbewahrungspflichten. Eine Abmeldung ist daher nicht automatisch mit dem Löschen aller historischen Datensätze gleichzusetzen. Der amerikanische Fall belegt zudem nicht, dass die beanstandeten Abläufe auch zur Berechnung deutscher Versicherungstarife eingesetzt wurden.
Foto: General Motors, OnStar-Pressematerial vom 2. Februar 2024. Illustratives Innenraumbild, kein Beweismittel aus dem Verfahren.



