Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat am 4. November einen Vorschlag für weniger strenge CO₂-Vorgaben für Neuwagen ab 2035 angenommen. Dafür stimmten 48 Abgeordnete, dagegen 30, bei zwei Enthaltungen. Vorgesehen ist eine Senkung der Auspuffemissionen um 87,5 Prozent. Gutschriften für CO₂-armen Stahl aus der EU sollen zur Erfüllung einer Gesamtanforderung von 95 Prozent beitragen.
Der Ausschussbeschluss ändert das geltende Recht noch nicht. Über das Verhandlungsmandat des Parlaments gegenüber den EU-Regierungen soll voraussichtlich im Dezember 2026 im Plenum abgestimmt werden. Die Einigung im Gesetzgebungsverfahren und die endgültige Annahme stehen noch aus. Hersteller können die vorgeschlagenen Regeln daher nicht allein aufgrund dieses Votums bereits anwenden.
Drei unterschiedliche Stände für 2035
Die geltenden Regeln verlangen ab 2035 für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge eine CO₂-Minderung von 100 Prozent gegenüber dem Bezugswert von 2021. Die Europäische Kommission beschreibt das EU-Flottenziel als 0 g CO₂/km. Dieser Rechtsrahmen bleibt bestehen, solange keine Änderung beschlossen wird.
Im Dezember 2025 schlug die Kommission eine Senkung der Auspuffemissionen um 90 Prozent vor. Verbleibende Emissionen sollten durch Mechanismen mit CO₂-armem Stahl und geeigneten Kraftstoffen ausgeglichen werden. Der federführende ENVI-Ausschuss unterstützt nun eine andere Formel. Geltendes Gesetz, Kommissionsentwurf und Ausschussposition sind deshalb getrennt zu betrachten.
Die Vorgaben betreffen neue Fahrzeuge. Das Votum verpflichtet Halter nicht, ihr vorhandenes Benzin- oder Dieselauto 2035 zu verschrotten, und schafft kein neues Fahrverbot für dieses Auto. Auch ein künftiger Kraftstoffpreis oder die Lieferbarkeit eines bestimmten Modells wird damit nicht festgelegt.
Die Prozentzahl ist keine Elektroauto-Verkaufsquote
Der vorgeschlagene Wert bezieht sich auf die durchschnittlichen Emissionen der Neuwagenflotte eines Herstellers. Eine Minderung um 87,5 Prozent bedeutet nicht unmittelbar einen Elektroanteil von genau 87,5 Prozent. Ebenso wenig ist ein Restanteil beliebiger Verbrenner unabhängig von deren Emissionen automatisch zulässig. Der mögliche Modellmix hinge von Fahrzeugwerten und endgültigen Anrechnungsregeln ab.
Nach der Mitteilung des Parlaments sollen Hersteller Emissionen bis zu einer Obergrenze von 7,5 Prozent des EU-Flottenreferenzziels von 2021 durch Gutschriften für CO₂-armen EU-Stahl ausgleichen, um die Gesamtanforderung von 95 Prozent zu erreichen. Die Obergrenze bezieht sich auf den Ausgangswert, nicht auf 7,5 Prozent der nach einer Senkung verbliebenen Emissionen.
Eine Stahlgutschrift berücksichtigt einen Beitrag bei der Herstellung des Materials. Sie entfernt physisch kein CO₂ aus dem Auspuff eines Fahrzeugs. Diese Unterscheidung erklärt, warum der Vorschlag eine Reduktion am Auspuff und eine weiter gefasste Erfüllungsanforderung enthält. Beide Zahlen beschreiben unterschiedliche Bestandteile des Mechanismus.
Sonderbehandlung für ausschließlich geeignete Kraftstoffe
Der Ausschuss will auch die Definition emissionsfreier Fahrzeuge für diesen Rechtsrahmen erweitern. Neben Fahrzeugen ohne CO₂ am Auspuff sollen Fahrzeuge erfasst werden, die ausschließlich mit geeigneten Kraftstoffen betrieben werden, bezeichnet als VEEF. Die Kraftstoffe müssten erneuerbar oder CO₂-arm sein und bestimmte Kriterien erfüllen.
Das ist eine vorgeschlagene rechtliche Einordnung. Sie bedeutet nicht, dass bei der Verbrennung eines geeigneten Kraftstoffs physisch kein CO₂ entsteht. Auch die ausschließliche Verwendung ist eine Voraussetzung. Ein gewöhnlicher Benziner oder Diesel erhält nicht automatisch denselben Status, nur weil er eine übliche Kraftstoffmischung verträgt.
Berichterstatter Massimiliano Salini, italienischer EVP-Abgeordneter, begründet den Kompromiss mit technologischer Wahlfreiheit und den Perspektiven der automobilen Wertschöpfungskette. Das ist die politische Bewertung eines Befürworters. Sie bestätigt nicht die Zulässigkeit eines konkreten Fahrzeugmodells nach 2035.
Für Transporter gelten andere Vorschläge
Bei neuen leichten Nutzfahrzeugen schlägt ENVI für 2030 eine Reduktion um 35 Prozent vor. Im Kommissionsentwurf stehen 40 Prozent, im geltenden Recht 50 Prozent. Das Ziel für 2035 soll von 100 auf 80 Prozent sinken; Stahlgutschriften könnten dabei bis zu einer Grenze von 7,5 Prozent eingesetzt werden.
Für die Zeit davor ist eine niedrigere Grenze vorgesehen. Vom möglichen Inkrafttreten bis Ende 2034 dürften Gutschriften für CO₂-armen Stahl höchstens 3 Prozent zur Erfüllung der spezifischen Pkw- und Transporterziele beitragen. Auch diese Regel ist Teil des Vorschlags und noch keine durch das Ausschussvotum aktivierte Erleichterung.
Zusätzliche Gewichtung bestimmter Elektrofahrzeuge
Kleine Elektroautos aus EU-Produktion mit höchstens 4,2 Metern Länge sollen bei der Berechnung der durchschnittlichen Herstelleremissionen als 1,4 Fahrzeuge zählen. Besonders effiziente EU-Elektroautos, die strenge Verbrauchsschwellen erfüllen, sollen mit 1,2 gewichtet werden. Bei Zulassung im Rahmen eines Sozialleasingprogramms würden die Faktoren auf 1,5 beziehungsweise 1,3 steigen.
Vollelektrische Transporter aus EU-Produktion würden bis Ende 2034 als 1,2 Fahrzeuge zählen und ab 2035 als 1,4. Die Faktoren dienen der rechnerischen Erfüllung von Herstellervorgaben. Sie erhöhen nicht die physische Zahl ausgelieferter Fahrzeuge und begründen für Käufer nicht automatisch einen Förderanspruch.
Die Reaktionen zeigen den fortbestehenden Streit. Herstellerverband ACEA erkennt zusätzliche Flexibilität an, hält die Pkw-Regeln aber weiterhin für zu eng. Der Grünen/EFA-Abgeordnete Michael Bloss warnt dagegen vor Schäden für Investitionen und Beschäftigung durch den politischen Richtungswechsel. Das sind zugeschriebene Bewertungen, keine nachgewiesenen künftigen Folgen. Als nächsten Schritt nennt das Parlament die erwartete Plenarabstimmung über sein Verhandlungsmandat im Dezember.
Archiv: Straßburger Plenarsaal, 18. Mai 2010; nicht die ENVI-Abstimmung vom 4. November 2026. Verkleinert und in WebP umgewandelt. jeffowenphotos / Wikimedia Commons, CC BY 2.0.



