Nissan Leaf auf der EV36Zero-Linie in Sunderland. Offizielles Pressebild; Quelle und Bildnachweis: Nissan Motor Corporation.
Die Europäische Union soll der britischen Regierung mitgeteilt haben, dass höhere Zölle auf chinesische Autos und eine engere Ausrichtung an der EU-Handelspolitik eine günstige Behandlung unter künftigen „Made in EU“-Regeln erleichtern würden. Die Financial Times berief sich am 25. September auf zwei mit den Gesprächen vertraute Personen. Reuters konnte den Bericht nicht unabhängig bestätigen. Eine Zolländerung wurde nicht angekündigt.
Nach der Darstellung aus Brüssel wäre ein britischer Beitritt zur EU-Zollunion die umfassendste Antwort auf unterschiedliche Tarife und die Sorge, chinesische Waren könnten über Großbritannien umgeleitet werden. Ein öffentliches Dokument mit Bedingungen, Zeitplan oder Zustimmung Londons liegt nicht vor. Es handelt sich um berichteten diplomatischen Druck, nicht um geltendes Recht.
Die britische Regierung bestätigt den Konflikt
Der offizielle Bericht zum Treffen von Premierminister Andy Burnham und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am 3. September nennt die Made-in-Europe-Agenda ausdrücklich. Burnham erläuterte demnach die „erheblichen Herausforderungen“ für die britische Industrie. Beide Politiker vereinbarten, nach einem Weg zum Schutz gemeinsamer Interessen zu suchen.
Von einem Eintritt in die Zollunion oder neuen Ausgleichszöllen auf Autos aus China ist dort keine Rede. Für eine britische Maßnahme nach EU-Vorbild wären ein eigenes Verfahren und ein Rechtsakt notwendig. Ohne Bestätigung bleibt die Forderung eine den Quellen der Zeitung zugeschriebene Information.
Made in EU befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren
Die Europäische Kommission legte den Industrial Accelerator Act am 4. März 2026 vor. Der Vorschlag führt Präferenzen für europäische Herkunft und geringe Emissionen bei ausgewählten öffentlichen Beschaffungen und Förderprogrammen ein. Autos zählen zu den genannten strategischen Sektoren. Der Entwurf verbietet britische Fahrzeuge nicht allgemein und verändert nicht automatisch den Einfuhrzoll jedes Autos.
Europäisches Parlament und Rat müssen die Verordnung aushandeln. Nach dem Kommissionsvorschlag können Inhalte aus Partnerländern mit Freihandelszone, Zollunion oder einschlägigen Verpflichtungen im Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen als EU-Ursprung gelten, soweit diese Pflichten greifen. Bei anderen staatlichen Maßnahmen hängt die Einbeziehung von der endgültigen Fassung ab.
Großbritannien hat ein Handels- und Kooperationsabkommen mit der EU, gehört aber weder zum Binnenmarkt noch zur Zollunion. London verlangt einen vertrauenswürdigen Partnerstatus für eng mit dem Kontinent verflochtene Werke und Zulieferer. Einige EU-Regierungen möchten öffentlich finanzierte Vorteile stärker an Produktion innerhalb der Union binden.
Die EU-Zusatzabgaben unterscheiden sich nach Hersteller
Seit Oktober 2024 erhebt die EU endgültige Ausgleichszölle auf in China hergestellte Batterie-Pkw. Sie kommen zum normalen Zoll hinzu und richten sich nach Hersteller und Untersuchungsergebnis. Die konsolidierte Verordnung nennt 17 Prozent für BYD, 18,8 Prozent für Geely, 35,3 Prozent für SAIC und 7,8 Prozent für Tesla Shanghai. Andere kooperierende Produzenten zahlen 20,7 Prozent; der allgemeine Restsatz liegt grundsätzlich bei 35,3 Prozent.
Entscheidend ist der Produktionsursprung, nicht die Nationalität des Markenzeichens. Ein europäisches Modell aus chinesischer Fertigung kann erfasst sein, während ein Fahrzeug eines chinesischen Konzerns aus einem EU-Werk anders behandelt wird. Im Januar 2026 veröffentlichte die Kommission zudem Leitlinien für Mindestpreisverpflichtungen als mögliche WTO-konforme Alternative. Jedes Angebot wird einzeln geprüft.
Großbritannien übernahm die EU-Ausgleichsmaßnahmen von 2024 nach dem Brexit nicht. Dieser Unterschied erklärt die berichtete Sorge vor Handelsumlenkung. Ein chinesisches Auto erhält jedoch nicht durch bloßen Transit britischen Ursprung. Für zollfreien Zugang müssen Exporteure die Herkunft nach den detaillierten Regeln des bilateralen Abkommens nachweisen.
2027 folgt eine getrennte Änderung der Ursprungsregeln
EU und Großbritannien verlängerten die Übergangsregeln für Elektrofahrzeuge und Batterien bis zum 31. Dezember 2026. Der Rat der EU erklärte, dadurch sei ein Zoll von zehn Prozent auf Fahrzeuge vermieden worden, die die ursprünglich für 2024 vorgesehenen strengeren Anforderungen nicht erfüllt hätten.
Ab 1. Januar 2027 soll das dauerhafte System gelten. Es bestimmt den notwendigen lokalen Inhalt für zollfreien bilateralen Handel. Diese Regel ist von den Antisubventionszöllen auf chinesische BEV und von den mit öffentlichen Mitteln verbundenen Made-in-EU-Präferenzen zu unterscheiden.
Das Nissan-Werk Sunderland macht die industrielle Bedeutung sichtbar. Dort wird der neue Leaf mit Batterien aus der benachbarten AESC-Gigafactory montiert. Nissan nennt 6.000 Arbeitsplätze am Standort und rund 30.000 in der weiteren britischen Lieferkette. Die Herkunft von Zellen, Packs und hochwertigen Bauteilen beeinflusst ab 2027 unmittelbar, ob die Schwelle erreicht wird.
Für EU-Käufer ändert sich derzeit nichts
Ein künftiger britischer Zoll würde die Einfuhrbedingungen in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten nicht direkt ändern. Die gemeinsame EU-Handelspolitik und die Verordnung 2024/2754 gelten bereits. Indirekte Folgen wären möglich, wenn Hersteller Stückzahlen, Investitionen oder Montage zwischen den Märkten verlagern.
Auch Made in EU entfernt britische Autos nicht automatisch aus dem Handel. Der Vorschlag betrifft ausgewählte öffentliche Beschaffungen und Förderungen. Seine Wirkung auf nationale Kaufanreize hängt vom beschlossenen Text und den handelspolitischen Pflichten gegenüber Partnern ab.
Drei Vorgänge bleiben getrennt: EU-Ausgleichszölle auf chinesische BEV, die Ursprungsregeln für den EU-UK-Handel ab 2027 und künftige Made-in-EU-Präferenzen. Die berichtete Forderung verbindet sie politisch, führt sie aber nicht zu einem Gesetz zusammen. Erst ein britischer Rechtsakt, eine gemeinsame Erklärung oder die verabschiedete EU-Verordnung würde die heutige Lage ändern.
Quellen
- Europäische Kommission — Vorschlag für den Industrial Accelerator Act
- Britische Regierung — Treffen Burnham–Macron am 3. September 2026
- EUR-Lex — konsolidierte Verordnung (EU) 2024/2754
- Europäische Kommission — Preisverpflichtungen für chinesische BEV
- Rat der EU — Ursprungsregeln für Elektroautos im EU-UK-Handel
- Nissan — Produktion des neuen Leaf in Sunderland



